Presbyterium
Dem Presbyterium gehören neben Pfarrerin Siglinde Gallus ein gewählter Mitarbeiter sowie zehn gewählte Gemeindeglieder an.
Zur Zeit sind folgende Personen im Presbyterium:
Jürgen Bangel, Alfred Bonn, Siglinde Gallus, Eva Gorn, Ingrid Grimm, Eugen Heintz, Loni Neul, Michael Rentmeister, Karl-Hans Sauer, Rainer Strack, Dietmar Strehlau, Dagmar Thomes.Ihre Amtszeit dauert bis zur nächsten Presbyteriumswahl 2012 bzw. bis zur Einführung des dann neu gewählten Presbyteriums.
Im Visier: Stichwort „Presbyterium“
Die Presbyterinnen und Presbyter, das heißt die „Gemeindeältesten“. Die Bezeichnung stammt aus dem Griechischen und ist als Titel für Amtsträger schon seit der Antike bekannt. „Alt“ sein oder „alt aussehen“ müssen sie aber keinesfalls. Wählbar ist jedes Gemeindeglied, das mindestens 18 Jahre alt ist und im Wahlverzeichnis der Gemeinde steht. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt, für das es keine Bezahlung gibt.
Das Presbyterium ist die gewählte Gemeindeleitung in jeder evangelischen Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR). Es ist kein Parlament, sondern die „Regierung“ der Gemeinde. Neben Gemeindegliedern gehören ihm Mitarbeiterpresbyterinnen oder -presbyter und Pfarrerinnen bzw. Pfarrer an.
Alle Presbyteriumsmitglieder sind gleichgestellt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde. Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten. Es wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und für die Stellvertretung, Personen für bestimmte Ämter (Finanzen, Bauten, Diakonie, usw.) und Ausschüsse, welche die Beratungen des Presbyteriums vorbereiten und entlasten.
Die Wahlen entscheiden darüber, wer zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in den nächsten 4 Jahren die Gemeinde leitet. Danach können sich die Presbyteriumsmitglieder erneut zur Wahl stellen. Auf diese Weise ist für den nötigen Wechsel, aber auch für Kontinuität im Leitungsamt gesorgt.
Die Wählerinnen und Wähler haben als evangelische Gemeindeglieder ein Recht darauf, die Zusammensetzung des Presbyteriums zu bestimmen. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und/oder konfirmiert ist. Es muss zum Abendmahl zugelassen sein und, soweit dazu eine Verpflichtung besteht, zu den kirchlichen Abgaben beitragen.